Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur
Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte
Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer
kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als
Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei
sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir
als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien
vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns
zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum
genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.)
gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den
Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent
Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004
Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die
chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht
"Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg"
für Quecksilber.
3.Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den
Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind)
gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG
verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von
7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im
Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine
Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie
einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die
alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der
Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den
Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie
an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten
Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand
erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §
11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf
Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder
elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand
vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder
elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum
Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist
Stand: 20.12.2023