Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro-
und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise
im Interesse einer umwelt-gerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer
eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher
nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu
sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die
nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von
diesem zu trennen.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte
erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von
Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf
Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
2. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch Vertreiber
Vertreiber (jede natürliche oder juristische Person oder
Personengesellschaft, die Elektro- oder Elektronikgeräte anbietet oder auf dem
Markt bereitstellt) mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte
von mindestens 400 Quadratmetern (bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmittels stattdessen mit Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern) sowie
Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800
Quadratmetern , die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen (bei Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln stattdessen mit Gesamt-Lager- und
-Versandflächen von mindestens 800 Quadratmetern), sind gegenüber Endnutzern
zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten wie folgt verpflichtet:
a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt
Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektro- oder
Elektronikgerät ist der Vertreiber verpflichtet, ein Altgerät der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt,
unentgeltlich zurückzunehmen.
Ist Ort der ein privater Haushalt, erfolgt die Rücknahme durch eine
kostenlose Abholung. Hierfür kann bei der Auslieferung des Neugeräts ein
Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen dem
ausliefernden Transportunternehmen übergeben werden.
Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB), gilt einschränkend:
§ Die kostenlose
Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen Altgeräts erfolgt nur, wenn es
sich dabei um ein Gerät der Kategorie 1 (Wärmeübertrager), 2 (Bildschirme,
Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100
Quadratzentimetern) und/oder 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) handelt.
§ Handelt es
sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine
kostenlose Abholung nicht und gilt stattdessen für die kostenlose Rückgabe der
nachfolgende Buchstabe b).
Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte
findet sich hier: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html
b) Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Abgabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten
Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektrogerät, das nicht an
den privaten Haushalt ausgeliefert wird, und bei Vertrieb eines Neugeräts der
Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den privaten
Haushalt besteht die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich an
den Vertreiber zurückzugeben.
Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder
Elektronikgerätes auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 Zentimeter sind. Die Rückgabemöglichkeit durch den Endnutzer beim
Vertreiber ist in diesem Fall auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
(§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die
Rückgabe
§ von Altgeräten
der Kategorien 3, 5 und/oder 6
§ von
Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind,
durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum
jeweiligen Endnutzer.
Anderenfalls erfolgt die Rückgabe am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer
Nähe hierzu.
Die Vertreiber müssen hierzu geeignete Rückgabemöglichkeiten eingerichtet
haben.
3. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben,
damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist.
Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum
Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu
erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
4. Hinweis zum Datenschutz
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible
personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in
die Hände Dritter gelangen dürfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten
eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu
entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.
5. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer
Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72 in
90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter
der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert:
„DE 13164179“
Stand: 19.06.2024